Wallbox-Sparer
Julia fährt elektrisch und hat eine PV-Anlage, aber keine Wärmepumpe. Sie sucht Sparpotenzial.
- PV-Anlage
- Bestand
- Wallbox
- Vorhanden
- Wärmepumpe
- Nicht vorhanden
Wallbox-Bonus sichern
Julia lädt ihr E-Auto mit Solarstrom. Durch die Anmeldung ihrer Wallbox nach §14a EnWG spart sie jährlich ca. 300-500€ an Netzentgelten. So geht's!
Die Ausgangslage
Julia kaufte 2017 ein kleines Reihenhaus am Stadtrand. Auf dem Dach war bereits eine PV-Anlage installiert. Perfekt, dachte sie, als sie sich zwei Jahre später ein Elektroauto zulegte. Endlich den eigenen Strom tanken! Was Julia nicht wusste: Ihre Wallbox könnte ihr noch mehr Geld sparen, wenn sie sich mit dem §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auseinandersetzt.
Aber die PV-Anlage war doch schon da? Ist das überhaupt relevant?
Ja, auch wenn die PV-Anlage schon vor der Wallbox installiert war, kannst du von §14a profitieren. Entscheidend ist, dass du eine steuerbare Verbrauchseinrichtung – in diesem Fall die Wallbox – hast, die über 4,2 kW Leistung bezieht. Das ist bei den meisten Wallboxen der Fall.
Die entscheidende Info
Erst als Julia sich mit anderen E-Auto-Fahrern austauschte, hörte sie von der Möglichkeit, ihre Wallbox beim Netzbetreiber anzumelden und von reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Der Paragraph §14a EnWG macht's möglich! Dieser Paragraph soll Anreize schaffen, das Stromnetz stabil zu halten, indem Verbraucher ihre Geräte bei Bedarf steuern lassen. Im Gegenzug gibt es finanzielle Vorteile.
Dein Fall ist anders gelagert?
Nicht jede Situation passt in ein Schema. Unser Energie-Assistent kennt dieses Szenario und kann auf Abweichungen eingehen.
Heißt das, der Netzbetreiber kann mir den Strom zum Laden wegnehmen?
Keine Sorge, seit Anfang 2024 dürfen Netzbetreiber deine Wallbox nicht mehr komplett abschalten. Sie dürfen die Leistung lediglich reduzieren ("dimmen"), wenn eine Netzüberlastung droht. Aber selbst dann ist sichergestellt, dass du dein Auto noch mit einer Mindestleistung laden kannst.
Das Sparpotenzial
Julia recherchierte weiter und fand heraus, dass sie durch die Anmeldung ihrer Wallbox nach §14a EnWG jährlich zwischen 300 und 500 Euro sparen kann. Die genaue Höhe hängt von ihrem Netzgebiet und ihrem individuellen Ladeverhalten ab. Aber selbst im günstigsten Fall wären das immerhin 300 Euro – Geld, das sie lieber in einen Wochenendausflug investiert.
Ist das nicht total kompliziert mit der Anmeldung und den Tarifen?
Die Anmeldung ist eigentlich ganz einfach. Du musst dich lediglich bei deinem Netzbetreiber melden und ein Formular ausfüllen. Bezüglich der Tarife gibt es zwei Optionen: Entweder eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte oder einen prozentualen Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgelts. Welches Modell für dich günstiger ist, hängt von deinem Verbrauch ab.
So geht's konkret
Julia machte sich also ans Werk. Zuerst suchte sie auf der Website ihres Netzbetreibers nach dem Formular zur Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Das Ausfüllen dauerte keine zehn Minuten. Die Bestätigung kam zwei Tage später per E-Mail. Anschließend verglich Julia die verschiedenen Tarifmodelle und entschied sich für die pauschale Netzentgeltreduzierung. Seitdem spart sie bares Geld beim Laden ihres E-Autos.
Unsicher bei der Umsetzung?
Die Schritte sind klar, aber du weißt nicht, wo anfangen? Der Assistent begleitet dich durch den Prozess.
Julia spart!
Durch die Anmeldung ihrer Wallbox nach §14a EnWG spart Julia nun jährlich ca. 400 Euro an Netzentgelten. Ein einfacher Schritt mit großer Wirkung! Und das Beste: Sie muss sich um nichts weiter kümmern. Die Reduzierung der Netzentgelte erfolgt automatisch.