Vergessener §14a
Hat Wärmepumpe, Sondertarif, aber §14a nicht beachtet.
- Anlage
- Wärmepumpe + PV
- Tarif
- Sondertarif
- §14a
- Nicht gemeldet
Achtung, Kostenfalle!
Stefan hat eine Wärmepumpe im Sondertarif, aber die Anmeldung nach §14a EnWG vergessen. Das kostet ihn bares Geld. Jetzt muss er schnell handeln.
Ein Haus mit Geschichte
Stefan kaufte 2015 ein charmantes Einfamilienhaus am Stadtrand. Auf dem Dach glänzte eine Photovoltaikanlage, die der Vorbesitzer hatte installieren lassen. Stefan freute sich über den umweltfreundlichen Strom und die niedrigeren Energiekosten. Sechs Jahre später, im Zuge der Energiewende, entschied er sich, die alte Ölheizung durch eine moderne Wärmepumpe zu ersetzen. Der Installateur empfahl ihm einen speziellen Wärmepumpen-Tarif, der etwas günstiger war als sein bisheriger Stromtarif. Stefan war zufrieden – dachte er.
Hätte der Installateur das nicht sagen müssen?
Ein guter Installateur weist zwar auf die Möglichkeit eines Sondertarifs hin, die Anmeldung nach §14a EnWG ist aber Sache des Anlagenbetreibers – also von Stefan. Viele Installateure sind auf Heizungsbau spezialisiert und nicht unbedingt Experten im Tarifrecht. Es ist also wichtig, selbst aktiv zu werden.
Die böse Überraschung
Erst zwei Jahre später, beim Stöbern in einem Online-Forum für Wärmepumpenbesitzer, stieß Stefan auf den Begriff "§14a EnWG". Er las von vergünstigten Netzentgelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen. Stefan wurde stutzig. Er hatte zwar einen Sondertarif, aber von einer zusätzlichen Vergünstigung durch den Netzbetreiber hatte ihm niemand etwas gesagt. Eine kurze Recherche bestätigte seinen Verdacht: Er hätte seine Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden müssen, um in den Genuss der reduzierten Netzentgelte zu kommen.
Dein Fall ist anders gelagert?
Nicht jede Situation passt in ein Schema. Unser Energie-Assistent kennt dieses Szenario und kann auf Abweichungen eingehen.
Heißt das, ich habe jahrelang zu viel bezahlt?
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Ohne Anmeldung nach §14a EnWG zahlen Sie die vollen Netzentgelte, obwohl Ihre Wärmepumpe potenziell zur Netzstabilität beitragen kann. Das ist, als würden Sie für eine Dienstleistung bezahlen, die Sie gar nicht in Anspruch nehmen.
Das steckt wirklich dahinter
Der Paragraph §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ermöglicht es Netzbetreibern, den Strombezug von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen zu reduzieren oder ganz zu unterbrechen, um das Stromnetz zu stabilisieren. Im Gegenzug erhalten die Betreiber dieser Anlagen eine Reduzierung der Netzentgelte. Diese Reduzierung kann entweder pauschal (ca. 110-190€ pro Jahr) erfolgen oder als prozentualer Rabatt (bis zu 60%) auf die Arbeitspreise des Netzentgelts. Stefan realisierte: Hier lag bares Geld für ihn bereit.
Kann ich das jetzt noch nachholen?
Ja, in den meisten Fällen ist es möglich, die Anmeldung nach §14a EnWG auch nachträglich vorzunehmen. Ob Sie eine Rückerstattung für die vergangenen Jahre erhalten, hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Ein Anruf oder eine E-Mail können hier Klarheit schaffen.
So holen Sie sich Ihr Geld zurück
Stefan nahm die Sache selbst in die Hand. Zuerst suchte er auf der Website seines Netzbetreibers nach dem Formular zur Anmeldung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen. Das Ausfüllen dauerte keine zehn Minuten. Anschließend kontaktierte er seinen Stromanbieter, um zu klären, ob er eine Rückerstattung für die vergangenen zwei Jahre erhalten würde. Nach einigem Hin und Her erhielt er die Zusage, dass ihm ein Teil der zu viel gezahlten Netzentgelte gutgeschrieben wird. Zusätzlich wechselte er zu einem Anbieter, der die Vorteile nach §14a EnWG optimal in seinen Tarifen berücksichtigt.
Unsicher bei der Umsetzung?
Die Schritte sind klar, aber du weißt nicht, wo anfangen? Der Assistent begleitet dich durch den Prozess.
Ein Happy End
Stefan hat nicht nur eine Rückerstattung erhalten, sondern spart durch den optimierten Tarif und die Berücksichtigung von §14a EnWG nun jährlich zwischen 150 und 300 Euro. Eine kleine Recherche und etwas Eigeninitiative haben sich also doppelt gelohnt!